König Sigmund erhebt Eberhard von Sax, dessen Urahn seine Hochfreiheit durch Heirat mit einer von Schellenberg Eingebüsst haben, in den Freiherrenstand.
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Gleichzeitige unvollständige Abschrift im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien im Reichregister Band E fol. 69 b.
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