Er bestimmt, dass die Herrschaft Österreich den Bischof und seine Leute gnädig behandeln soll und der Bischof und seine Gotteshausleute ihr gegenüber dienstlich sein sollen. Alle früheren Bundesbriefe zwischen beiden sollen in Kräften bleiben. Bischof Hartmann soll als Entschädigung für die Wegnahme von Land, Leuten und Gütern auf Lebenszeit jährlich tausend Gulden oder je drei Pfund Berner Meraner Währung für einen Gulden erhalten und zwar vom Zoll ab dem Lueg in Tirol, zwischen Weihnachten und Lichtmess. Diese Zahlung soll nicht aufhören, es wäre denn, dass ihm sein Land und seine Leute im Walgau wieder eingeantwortet würden von den Herzögen von Österreich. Das soll ihm urkundlich garantiert werden; er dagegen soll die früheren Urkunden über die Wiedergutmachung zurückgeben. Ausserdem soll Hartmann 3000 Gulden in zwei Fristen zu Meran erhalten, ebenfalls für seine Schäden bis zum heutigen Datum. Die übrigen Schäden sollen gegeneinander aufgewogen sein. Leute in der Grafschaft Tirol, im Engadin, zu Schuls, Sins, Schleins, Nauders oder anderswo, die dem Bischof mit Zins und Dienst geschworen haben, sollen wieder der Herrschaft von Tirol gehorsam sein; ebenso sollen Gotteshausleute im Münstertal, im Pfinzgau oder sonst in der Grafschaft, die nach der Gefangennahme Hartmanns zu Tirol geschworen, dem Bischof wieder gehorsam sein. Briefe, die von denen von Matsch den Gotteshausleuten während der Gefangenschaft Hartmanns genommen wurden oder Briefe Hartmanns sind zurückzugeben.
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Original im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien.