Der Notar Jodokus, genannt Ris von Zürich, Kleriker der Diözese Konstanz, erklärt, dass Peter, genannt Müller von Zürich, nach seiner Behauptung Anwalt oder Bote der Freiherren Wolfhart und Ulrich Thüring von Brandis, eine Urkunde vom 19. Juni 1398 betreffend die Erbschaftsvereinbarung zwischen Bischof Hartmann und den Brüdern von Brandis vorwies und von ihm ein wortgetreues Transsumpt verlangte, das er ihm ausstellte.


Als Begründung gab Peter Müller an, dass seine vorgenannten Herren es vor Herzog Friedrich oder an vielen anderen Orten brauchten, da das Original beschädigt oder zerstört werden könnte. Das Transsumpt wird in Gegenwart von Heinrich Luggli und Johann Minsten, Kapläne der Kirche zu den Heiligen Felix und Regula in Zürich, als Zeugen ausgestellt und vom Notar unterschrieben.

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Original im Hans-, Hof- u. Staatsarchiv Wien, derzeit nicht auffindbar. Text nach dem Auszug bei Thommen, Urkunden zur Schweizer Geschichte aus österr. Archiven 11 (1900), S. 427 n. 585.