Ausserdem soll er das Recht haben, in seinem und des Reiches Namen Verträge abzuschliessen und die Unterwerfung entgegenzunehmen. Er fordert die Einwohner dieser Gegenden, die Ghibellinen und Guelfen genannt werden, auf, dem Bischof Hartmann zu gehorchen und ihn mit aller Macht zu Pferd und zu Fuss mit Rat und Hilfe sowie Lebensmitteln zu unterstützen.
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Nahezu vollständige gleichzeitige Abschrift im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien im Reichsregister Band A fol. 44b —45a.