Er verspricht seinen jetzigen Ammann im Walgau und dessen Nachfolger zum Gelöbnis zu veranlassen, diesen Zins von obigem Besitz rechtzeitig und mit Vorzug zu bezahlen. Zur grösseren Sicherheit gibt er zu Geisel und Bürgen Peter von Underwegen, Heinrich von Sigberg, Hans Vaistlin, Heinrich von Sant Viner, Hans Bürser und Goswin Karl, Schreiber und Bürger zu Feldkirch. Wird der Zins nicht spätestens 14 Tage nach Hilari gezahlt, dann haben die Genannten auf Mahnung zu Ross sich in Feldkirch einzufinden, um dort auf Kosten Bischof Hartmanns Geiselschaft mit täglich zweimaliger Wirtshauskost zu leisten, bis die Summe bezahlt ist. Wer die Geiselschaft nicht selber leisten will, soll einen Knecht schicken, der gleich teuer zu leben hat. Gestorbene oder im Ausland lebende Geiseln sind zu ersetzen. Nach einem Monat Geiselschaft haben die Brüder von Brandis das Recht, den Bischof Hartmann an seinen Leuten und Gütern anzugreifen und zu pfänden, bis die Summe bezahlt ist.
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Original im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien.