Graf Rudolf von Montfort, Herr zu Feldkirch, vermacht seinem Neffen Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans, Sohn des seligen Graf Hartmann von Werdenberg-Sargans-Vaduz, Burg und Stadt Feldkirch sowie die Burg Neumontfort mit aller Zubehör für den Fall, dass er ohne Leibeserben hinscheiden würde. Sollte Rudolf aber genötigt werden, den obgenannten Besitz zu verkaufen, dann soll ihn dieses Vermächtnis nicht hindern. Das Vermächtnis soll, wenn Rudolf mit Krieg oder Streit zu tun bekäme, innert eines Jahres, sonst innerhalb sechs Monaten vor dem Landgericht vollzogen werden.
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Original im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv "Wien.Original im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien.
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