Die als Bürgen genannten vierzehn adeligen Herren, die im andern Falle das Einlager in offene Wirtshäuser auf sich nehmen müssen, haben sich, wenn sie oberhalb der Luziensteig ansässig sind, in der Stadt Chur, sonst in der Stadt Feldkirch einzufinden.
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Original im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien.