Bischof Hartmann zu Chur erklärt, er habe sich wegen der Streitigkeiten mit seinem Oheim Vogt Ulrich von Matsch, Graf zu Kirchberg, urkundlich (und mit aufgedrückten Siegeln bestätigt) auf ein Schiedsgericht geeinigt: Es sollen die gegenseitigen Ansprüche bis Sonntag den 27. April aufrecht erhalten bleiben. Hauptmann Heinrich von Rottenburg, Sigmund von Starkenberg und Hans von Schlandersberg sollen die strittigen Leute und Klöster bis dahin im Namen Österreichs innehaben und schirmen. Dagegen soll die durch eine andere Urkunde erfolgte Vereinbarung über einen Rechtstag zu Pettneu auf den 10. November 1392 rechtlich keine Bedeutung haben.
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Gleichzeitige Abschrift im Museum Ferdinandeum Innsbruck im Codex W 9974 fol. 2 a.
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