An die Herrschaft Tosters kommen: Güter zu Tosters, Tisis, in Bangs, Satteins, der Anteil am Zoll zu Feldkirch, die Kirchensätze zu Satteins und Rüthi, die Alpen Fontanella und Zalim („Silume“) , die Fischrechte zu Tosters, in der Ill und Frutz, der Anteil am Flössholz in der Frutz, die Genossenschaft der Leute zu Tosters, die Genossenschaft der Freien und Scachengenoss, die zu Satteins und andere Leute, der Weinzehent zu Sulz und ein Zins zu Rankweil. Die Grafschaft, die Wildbänne, Hölzer und Edelleute sollen ungeteilt bleiben, versetzte Güter gemeinsam zurückerworben werden, Strafgelder der Gerichte dem jeweiligen Herrn zukommen, von Fremden gemeinsam sein. Dieser Teil soll jährlich nach Altmontfort 15 Pfund Pfennig, der alten Mutter beider Grafen 8 ½ Pfund Pfennig und 3 Som Wein bezahlen, ausserdem den Tumben von Neuburg, den Rittern von Ramschwag und Buchenstein und Eglolfs Söhnen drei Pfund Konstanzer und vierthalben Schilling zu Lehen zahlen.
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Undatiertes Original im Landesregierungsarchiv Innsbruck, Urbare n. 235/5.