Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans, Herr zu Vaduz, beurkundet die Übernahme des fahrenden Gutes und der Geldschulden seines verstorbenen Oheims, des Grafen Rudolf von Montfort, besonders gegenüber den Feldkircher Bürgern und den Dienern und Amtleuten desselben, die österreichisch geworden sind. Er verspricht, die Feldkircher Bürger und die Leute auf dem Lande, die zu ihnen gehören, gegen jedermanns Ansprüche zu schützen, auch wenn es der eigene Bruder oder die Schwester wäre. Das sollen auch seine drei Brüder, den von Graf Albrecht von Werdenberg gefangen gehaltenen Bischof Hartmann von Chur sowie Wolf und Ulrich Thüring von Brandis durch eigene Urkunde bestätigen.


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Original im Stadtarchiv Feldkirch n. 28.