Seinen Dienstleuten („ministeriales“) erlaubt der Graf, ihr Lehen der genannten Kirche zu übergeben, solange die Stiftung nicht höher angewachsen ist. Alles, was dem Johanniter Spital von der Bregenzer Klause und von Rheineck ab im ganzen Churer Bistum („de clusa de Pregentz et de Rinegge usque per totum episcopatum Curie“) geschenkt wird, soll dem Stammhaus und den Armen zufallen. Dieses Privileg wurde bestätigt vor den Dienstleuten des Grafen auf Burg Montfort („coram ministerialibus comitis in Monteforti“).
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Auszug im Jahrzeitenbuch der Johanniter zu Feldkirch, früher im Landesmuseum Bregenz, jetzt verloren. — Abschrift davon im Vorarlberger Landesarchiv, im Kopialbuch der Johanniter aus dem 17. Jahrhundert (St. Johann 1), S. 53. — Weitere Abschrift im Vorarlberger Landesarchiv, im Johanniterurbar Band 1 (St. Johann 2) S. 212 vom Jahre 1767.