Die Gemeinden Frastanz und Planken lassen ihre Differenzen wegen des Grenzverlaufs und der Rechte auf der Alp Saroja auf Geheiss des österreichischen Vogteiverwalters der Herrschaft Bludenz und Sonnenberg, Gabriel Dionys von Schellenberg zu Kisslegg und Waltenshausen, und des sulzischen Landvogts Sigmundt Rainolt durch ein Schiedsgericht entscheiden.


Andreas Cappitel, Alt-Stadtammann von Feldkirch, steht dem Schiedsgericht vor, ihm beigegeben sind von vaduzischer Seite Landammann Thomas Lampert und Altlandammann Thomas Walser, von der Gemeinde Frastanz Altlandammann Barthlome Reuze und Landschreiber David Kurz. Das Gericht stützt sein Urteil über den Grenzverlauf besonders auf einen, von der Gemeinde Frastanz vorgewiesenen, „allten Tauschbrief von Vlle Vogt, jm vierzehenhundert vnnd Sechzechennden jhar“, wonach die von Frastanz „Saroyen ... an sich aigenthümblich rechtmässig vnnd wolherrgebracht haben“.

______________

Original: Gemeindearchiv Planken.