Der kirchliche Richter von Chur entscheidet in einem Rechtsstreit zwischen Ulrich Pitschi, Pfarrer in Triesen, als Kläger und Heinrich von Unterwegen als Beklagten, dass prinzipiell der Novalzehnt innerhalb der Pfarreigrenzen dem Pfarrer gehört; da aber der Beklagte, Heinrich von Unterwegen, bestreitet, Novalzehnten einzuziehen, wird der Pfarrer angewiesen, zur Stützung seiner Klage, weitere Beweise zu erbringen.


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Abschrift: B und C im Pfarreiarchiv Triesen.