Normale Nr. 11291 Anweisungen zum Vorgehen zur Vertilgung der Flachsseide (Wucherpflanze) (Druck).


Normale

zur Vertilgung der Flachsseide.[1]

Schon mit hierortigem Cirkulare vom 19. Nov. 1828, Nr. 6632 ist davon Erwähnung gemacht worden, daß der Haupt- und Erbfeind der Luzerne die bekannte Flachsseide (cuscuta europea Linn.) sei, welche auch Filzkraut, Seidengras ec. genannt zu werden pflegt, und es sind Weisungen gegeben worden, wie den um sich greifenden Verheerungen dieser Wucherpflanze begegnet werden sollte.

Nachdem jedoch dessen ungeachtet fast allenthalben wahrgenommen werden kann, daß diesem Uebel bisher keine Schranken gesetzt wurden, so scheinen die im obgedachten Cirkulare gegebenen Weisungen in Vergessenheit gerathen zu sein und entweder gar nicht oder nicht genug beharrlich und aufmerksam in Vollzug gebracht zu werden.

Man sieht sich daher veranlaßt den f. Gutsverwaltungen diese Cirkularvorschrift nicht nur in’s Gedächtniß zurückzurufen, sondern sie für den Vollzug der diesfalls dort gegebenen Anleitungen auch verantwortlich zu machen; und da so eben in der Zeitung, welche die k. k. Landwirthschafts-Gesellschaft zu Wien herausgibt, ein neues Mittel zur Vertilgung der Flachsseide bekannt gegeben worden ist, so wird auch dieses im Nachstehenden mit dem Auftrage zur Kenntniß der Gutsverwaltungen gebracht, daß sie hiermit Versuche machen und über den Erfolg Ende Dezember 1852 Bericht erstatten sollen.

Mittel gegen Flachsseide

Ein französischer Landwirth fand, daß eine Auflösung von Eisenvitriol im Wasser (1 Maß in 50 Maß Wasser) ein sehr wirksames Mittel zur Vertilgung der Flachsseide ist. Erscheint dieses Unkraut in einem Futtergewächs, wie z. B. im Klee, in der Esparsette oder Luzerne, so werden die davon ergriffenen Stellen mit der Auflösung vermittelst einer Gießkanne stark begossen; nach 2 Tagen erscheint die Flachsseide schwarz und stirbt in einigen Tagen ganz ab. Ist dies geschehen, so mäht man auf diesen Stellen das Futtergewächs ganz ab und schafft es fort; nach einiger Zeit wächst es wieder nach und wird sehr üppig. Das Begießen wird an einem etwas windigen Nachmittage vorgenommen, um alle Punkte gehörig zu treffen.

Wien, den 12. Oktober 1851.

Ad Mandatum.

Joseph Freiherr von Buschmann,

hochfürstlich Liechtenstein’scher dirigirender Hofrath.

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[1] LI LA SgRV 275. Originaltitel. Druck. Registervermerk: 1851, Nr. 11291/15.