Graf Karl Ludwig von Sulz entscheidet die Streitigkeiten zwischen Schaan-Vaduz und den Leuten auf Rotaboda am Triesnerberg um Viehweide und Obstnutzung im Erbi, wobei das den Konfliktparteien mit gegenseitigem Vieh-Pfändungsrecht künftig allei-nig zugehörende sowie das von ihnen gemeinsam zu nutzende Gebiet durch eine mit Marchsteinen gesicherte Grenze festgelegt und der Zugang zur Viehtränke für die Leute auf Rotaboda geregelt, ihnen aber die weitere Obstnutzung untersagt wird.


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Abschr. (B), GA Tb U33; von der hochfürstl. liechtenst. Landschreiberei beglaubigte Abschr. vom 6. Mai 1785. – Pap. 1½ Doppelblatt 44,4 (22,2) / 36,2 cm – Siegel (Papier) auf fol. 2r aufgedrückt; auf fol. 1r am oberen linken Blattrand vermerkt Copia. – Restauriert 1984.
Or. (A), GA V U2.
Regest: Schädler, Albert. Regesten zu den Urkunden der liechtensteinischen Gemeindearchive und Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908), Nr. 57, S. 119.