Diensteid des Schlossjägers Franz Jenny


Vereidigung des Schloß-Jägers Franz Jenny [1]

16. 9. 1826

Ich Franz Jenny schwöre vor Gott dem Allmächtigen ohne aller Gemüthshinterhaltung einen wahren körperlichen Eid, daß ich in dem von Sr. Durchlaucht dem hochgeborenen Herren Fürsten von Liechtenstein mir allergnädigst verliehenen Schloßjägerdienst im Souverainen Fürstenthum Liechtenstein meine Treue gegen meinen allerhöchsten Landes- und Dienstherren und seine allerhöchste Nachfolger unter allen Umständen bewahren, in meinen Dienstverhältnissen zum Vortheil der allerhöchsten Landesherrschaft würken, dem Dienste selbst uneigennützig vorstehen, der möglichsten Aufnahm der Forstkultur mich bestreben, fleißige Nachsicht in den Waldungen führen, den Holz- und Wildfrevlern emsig nachspüren, die Betretenen beim Oberamte anzeigen, das erlegene Hoch- und Kleinwild getreu einliefern, mich überhaupt nach der mir schon bekannten oder noch bekannt werdenden allerhöchsten Anordnungen benehmen, und dem mir vorgesetzten Oberamte in Dienstsachen gesetzliche Folge leisten werde. So war mir Gott helfe!

Franz Jenny

Für die Richtigkeit der Amtshandlung
Vaduz, am 16 9. 1826

Schuppler
Franz Schmit, Rentmeister
Joh. Peter Rheinberger, Amtsschreiber

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[1] Wiedergabe nach Fridolin Tschugmell: Beamte 1681 – 1840 Dienstinstruktionen, Diensteide usw. in:  JBL 1947, S. 85, Anhang Nr. 8.