Ein Vaduzer Gegner von Einbürgerungen meint, dass nur Bürger der betroffenen Gemeinde über Einbürgerungen abstimmen dürfen und warnt, dass Eingebürgerte der Gemeinde zur Last fallen könnten


Eingesandt, nicht gez. [1]

7.5.1919

Vaduz. (Einges.) Es ist auffallend, dass bei der Abstimmung bezüglich Einbürgerung Fremder auch solche Liechtensteiner mitstimmen dürfen, die zwar hier wohnen, nicht aber hier auch Bürger sind. Solche haben wohl wenig Interesse daran, ob jeweils die nötige Vorsicht waltet oder ob gar jemand ins Bürgerrecht aufgenommen wird, dessen Nachkommen einmal der Gemeinde zur Last fallen könnten. Ist jemand aufgenommen, so hat er eben gleiche Rechte z. B. hinsichtlich des Gemeindenutzens wie jene Familien, die schon 100 oder 200 Jahre Bürger sind. Auch könnte ein Fall vorkommen, dass die Mehrzahl der Bürger einer Gemeinde einen Fremden nicht aufnehmen möchten, dass aber eine an und für sich kleine Gruppe von hier wohnhaften Bürgern anderer Gemeinden den Ausschlag gäben. Es kommt bei dergleichen Dingen oft nur auf die Vorbereitung an. Da sollte Wandel geschaffen werden.

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[1] O.N. 7.5.1919, S. 2.