Stephan Harpprecht, der Anwalt des Fürsten Anton Florian von Liechtenstein, berichtet Kaiser Karl VI. dass der Klerus im Fürstentum Liechtenstein, der dem Bischof von Chur untersteht, die Untertanen mit sogenannten Lärmen-Predigten aufhetzt, weil der vom Fürsten geforderte Zehent als „Novalzehent“, also der Kirche zustehender Zehent, angesehen wird.


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