Nichtöffentliche Landtagssitzung vom 7. Mai 1931


Goldmünzengesetz
Das Gesetz wird einstimmig angenommen.

Wahl der Kommission für die Vorverhandlungen zu einem neuen Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Oesterreich
Man einigt sich auf folgende Personen:
- Obmann des Bauernvereins
- Obmann der Winzergenossenschaft
- Obmann des Verbandes der liecht. Kaufleute
- Schlosser Ospelt Gustav sen.
- Frommelt Christoph, Schaan
- Ritter Georg, Mauren
- Schädler Eugen, Nendeln.

Forderung der Arbeiterschaft auf Bereitstellung von Fr. 18'000.- für die Arbeitslosenversicherung
Es wird beschlossen, auf dem früheren Standpunkt zu verharren und den Beschluss öffentlich zu fassen.

Zahlung des Gründungsstempels durch die Textil AG, Eschen
Der Vorschlag der Regierung wird angenommen.

Wahl der Landessteuerkommission
Gewählt werden:
- Jäger Meinrad, Schaanwald
- Elkuch Philipp, Schellenberg
- Nutt Johann, Balzers
- Beck Josef, Triesenberg
- Jehle Johann, Hirschenwirt, Planken
Als Ersatzmänner werden gewählt:
- Real Emil, Vaduz
- Kindle Eugen, sen., Triesen
- Kranz Albert, Schneider, Nendeln.

Bestellung eines Untersuchungsrichters im Falle des Ministeranklageverfahrens gegen Gustav Schädler
Die Wahl von Dr. Josef Schmid, Feldkirch wird zur Kenntnis genommen.

Entscheidung des Staatsgerichtshofes in der Beschwerdesache Bargetze, Altvorsteher von Triesen betr. teilweise Aufhebung des Gesetzes vom 31. August 1931 (Mandatsdauer des Landtags, LGBl. 1931 Nr. 5)
Der Entscheid wird nach einer Diskussion zur Kenntnis genommen.

Gesetz über das Disziplinarverfahren gegen Mitglieder der Regierung
Das Gesetz wird verabschiedet und für dringlich erklärt.

Entrichtung eines Beitrags von Fr. 20'000.- aus der Zollpauschale an das Salezer Rheinbrückendefizit
Der Landtag beschliesst Fr. 20'000.- zu geben, "wenn es anders nicht geht".

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