Öffentliche Landtagssitzung vom 24. August 1901


Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Landtagssitzung vom 20. Juli 1901
Mit dem Vermerk, dass Lehrer Heeb Andreas die Wahl als Landesschulrat ablehnt, wird das Protokoll genehmigt.

Binnenkanalbau
Der Landtag hat sich in der Sitzung vom 30. August 1899 für die Erstellung eines Binnenkanls von Bendern bis zum Illspitz ausgesprochen. Das Land Vorarlberg ist nicht einverstanden. Die Regierung wird ersucht, ein neues Projekt auszuarbeiten, zu dessen Durchführung von Seiten Vorarlbergs keine Zustimmung nötig ist.

Gesuch der Gemeinde Triesen um eine Subvention für die Baukosten der Lawenastrasse
Der Gemeinde Triesen wird eine Subvention von 6'000 Kronen bewilligt unter der Bedingung, dass dieselbe 60% der erwiesenen Ausstände für gelieferte Lebensmittel und geleistete Fuhren den betroffenen Geschäftsleuten in Triesen vergütet.

Gesuch der Gemeinde-Waldaufseher um gesetzliche Regelung der Gehaltsbezüge der Waldaufseher
Die Regierung wird beauftragt einen Gesetzesentwurf mit folgenden Grundsätzen zur Vorlage zu bringen:
1. Die Gehalts- und Lohnbezüge der Waldaufseher sind nach Massgabe der Grösse und Lage des Waldbesitzes und den jetzigen Zeitverhältnissen entsprechend zu regeln und dabei das System der Gehaltsklassen einzuführen.
2. Ein Viertel vom gesetzlich bestimmten Jahresgehalt der Waldaufseher wird vom Land übernommen.
3. Zur Erstellung zweckmässiger Fahrwege in den Wäldern und andere hervorragende Leistungen in der Waldkultur werden Subventionen in Aussicht gestellt.

Petition der Gemeinde Triesenberg um Verlegung der Strasse im Kulm
Die Regierung wird ersucht, eine technische Prüfung durchführen zu lassen, welche dem Landtag zur Vorlage gebracht werden soll.

Bau eines neuen Amtsgebäudes (Regierungsgebäude)
Der Landtag billigt den zur Erstellung eines landschäftlichen Amtsgebäudes vom fürstlichen Architekten Gustav von Neumann entworfenen Plan und Kostenvoranschlag. Die zum Bau erforderlichen Geldmittel sollen nach Erschöpfung des vom Fürsten gespendeten Beitrages von 100`000 Kronen jeweils in Jahresraten ins Landesbudget aufgenommen werden. Die Vergabe der Bauarbeiten und die Oberaufsicht über den ganzen Bau obliegt der Regierung, die ein Baukomitee bestehend aus dem Landestechniker und zwei anderen Mitgliedern bestellen wird. Sämtliche Bauarbeiten sollen so weit als möglich, unter gleichen Umständen, an Inländer vergeben werden.

Petition einiger Gemeindevorsteher betreffend Abänderung des Gesetzes vom 20. September 1900 (Gebührenordnung)
Die Petition wird abgelehnt.

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