Landtag-Kommissionssitzung vom 29. Dezember 1927


Finanzgesetz 1928
Die Rentabilitätsberechnung des Landeswerkes "Lawena" wird besprochen. Der Art.14 des Gesetzes wird neu gefasst. Die Regierung wird beauftragt die Gesamthöhe des Dotationskapitals festzusetzen. Art.19 Abs.1 und Abs.3 (Einführung einer Alkoholsteuer) des Gesetzes werden geändert.

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