Festsitzung des Landtags vom 12. November 1923


Schreiben des Landesfürsten Johann II. von Liechtenstein aus Anlass seines 65jährigen Regierungsjubiläums betr. Erlass der Lebensmittelschuld und Beiträge des Fürsten an die Rheinbrücke in Ruggell und an den Strassenbau in Triesenberg
Der Regierungschef verliest das Schreiben. Der Landtag dankt dem Landesfürsten.

Wahl einer Huldigungsdelegation
Auf Vorschlag von Landtagspräsident Dr. Beck Wilhelm wird eine Delegation für die Überbringung einer Huldigungsadresse an Seine Durchlaucht gewählt. Die Abstimmung wird von Alterspräsident Wolfinger Emil, Balzers, vorgenommen:
- Dr. Beck Wilhelm, Triesenberg
- Büchel Johann, Ruggell
- Schädler Gustav, Triesenberg
- Gubelmann Felix, Gamprin
Nach einem dreifachen Hoch auf Seine Durchlaucht wird die Sitzung geschlossen.
Darin: Abschrift der Huldigungsadresse an den Landesfürsten, LTP S. 49-50.

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