Ordentliche Landtagssitzung vom 30. Juli 1895


Protokoll der Landtagssitzung vom 1. Juli 1895
Nach einer Debatte wird Dr. Schlegel Wilhelm, Vaduz, das Wort entzogen und das Protokoll genehmigt.

Regierungsvorlage betr. Güterankäufe im Gebiet der Rappensteiner Rüfe
Der Kommissionsantrag wird angenommen. Vor der Bewilligung von Krediten ist die Rüfeschutzfrage genauer zu prüfen und die Drucklegung der Expertise von Ing. Sulser Anton, St. Gallen, abzuwarten.

Subventionsgesuch der Gemeinde Planken für den Strassenbau
Es werden gemäss Kommissionsantrag 150 fl. genehmigt. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstelllung des Fahrweges.

Petition von Büchel Johann, Ruggell, um Übernahme seiner Schiffsutensilien durch das Land
Der Landtag genehmigt den Kauf des angebotenen Schiffes samt Zubehör um einen angemessenen Preis.

Regierungsvorlage betr. das Projekt einer Drahtseilbahn über den Rhein bei Ruggell samt Kostenvoranschlag über 7000 fl.
Gemäss Kommissionsantrag wird ein Landesbeitrag zu diesem Projekt abgelehnt. Bei Wiedereinführung der Fähre wird eine jährliche Subvention von 100 fl. in Aussicht gestellt.

Antrag der Siebnerkommission betr. Einstellung des Binnenkanalprojektes
Der Antrag der Siebnerkommission wird angenommen. Die Vorarbeiten zum Binnenkanalprojekt sind einzustellen. Auf Antrag von Landtagspräsident Dr. Schädler Albert, Vaduz, bleibt die Siebnerkommission zur weiteren Beurteilung der getätigten Bauarbeiten bestehen.

Bericht und Anträge der Finanzkommission zu strittigen Verfassungsfragen
Nach ausführlicher und kontroverser Debatte mit Regierungschef Friedrich von Stellwag werden die Kommissionsanträge mit 14 von 15 Stimmen angenommen. Der Landtag spricht sein tiefstes Bedauern zu 3 Regierungsschriftstücken vom November 1894 betr. die Zuständigkeiten des Landesausschusses aus. Er erblickt in den Anschauungen der Regierung einen Angriff auf die Existenz des Landesausschusses und auf die Verfassung und erhebt gegen dieses Vorgehen feierlichen Protest. Der Landtag erhebt weiters feierlichen Protest gegen die Regierungserklärung vom September 1894 betr. die amtliche Berichterstattung über öffentliche Landtagsverhandlungen und spricht sein Bedauern über die "Pression von oben" aus, was seit Jahren das Erscheinen politischer Artikel im Liechtensteiner Volksblatt verhindere.

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