Ordentliche Landtagssitzung vom 2. März 1864


Landesvoranschlag und Finanzgesetzentwurf für 1864
Der Entwurf wird vom Landtag in erster Lesung behandelt und artikelweise einstimmig angenommen. Auf eine zweite Lesung wird verzichtet und der Voranschlag sowie das Finanzgesetz als Ganzes genehmigt.

Protokoll der Landtagssitzung vom 2. März 1864
Das Protokoll wird genehmigt.

______________