Die Gemeinde Vaduz-Schaan schliesst mit der Herrschaft Schellenberg einen Vergleich, wonach von den Untertanen insbesondere bei Ortswechsel infolge von Heiraten keine Abzugsgebühr mehr erhoben werden, der Einkauf in den Gemeindenutzen und das Alprecht jedoch wie bis anhin gehandhabt werden soll


25. März 1740

Die Gemeinde Vaduz-Schaan schliesst mit der Herrschaft Schellenberg einen Vergleich, wonach von den Untertanen insbesondere bei Ortswechsel infolge von Heiraten keine Abzugsgebühr mehr erhoben werden, der Einkauf in den Gemeindenutzen und das Alprecht jedoch wie bis anhin gehandhabt werden soll. [1]

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[1] Or. (A), GA S U129 – Pap. 1 Doppelblatt 39,8 (19,9) / 32,5 cm – fol. 2r unbeschrieben – Vermerk auf fol. 2v: Verglich wegen dem abzug der gemaindt Vaduz und Schaan so dan mit der unteren herrschafft Schellenberg.
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive/Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 247, S. 157.