Schreiben des Anwalts Johann Christoph Wegelin von Lindau an die kaiserlichen Administrationsräten und Oberbeamten in Vaduz betreffend die Mitteilung über die Verwendung der übersandten Gelder mit dem Ratschlag, dass eine am Kreiskonvent in Ulm anwesende Gesandtschaft wohl in der Lage wäre, eine Erleichterung hinsichtlich der ihnen aufgebürdeten Kreislasten erwirken zu können


Lindau, 12./22. Oktober 1695

Schreiben des Anwalts Johann Christoph Wegelin von Lindau an die kaiserlichen Administrationsräten und Oberbeamten in Vaduz betreffend die Mitteilung über die Verwendung der übersandten Gelder mit dem Ratschlag, dass eine am Kreiskonvent in Ulm anwesende Gesandtschaft wohl in der Lage wäre, eine Erleichterung hinsichtlich der ihnen aufgebürdeten Kreislasten erwirken zu können. [1]

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[1] Or. (A), GA S U103a – Pap. 1 Doppelblatt 41,6 (20,8) / 32,2 cm, fol. 2r unbeschrieben – auf fol. 2v Verschlusssiegel (Lack, rot) des Anwalts Johann Chrstoph Wegelin? aufgedrückt – Rückvermerk auf fol. 2v: Denen hoch edelgestrengen und hochgelehrten herren, herren etc. Hohenems-Vaduzischen hochansehnlich(en) kaÿ(serlichen) administrations-räthen undt oberbeampten, meinen hoch-geehrtisten herren in? Vaduz.
Regest: vgl. Schädler, Regesten Gemeindearchive/Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 212, S. 149.