Der Landvogt und die Oberbeamten der Reichsgrafschaft Vaduz und der Freiherrschaft Schellenberg erklären gegenüber der eingesetzten kaiserlichen Administration in Anbetracht der vom Schwäbischen Reichskreis angekündigten militärischen Zwangsvollstreckungen und zur Vermeidung weiterer diesbezüglicher Androhungen als Zeichen ihrer schuldigen Ehrerbietigkeit die Bereitschaft zur förmlichen Abrechnung und Verhandlung mit der Schwäbischen Kreiskasse über die von ihnen geschuldeten Abgaben unter der ihnen abgegebenen Versicherung, dass dies ihren überkommenen Rechten nicht zum Nachteil und zu keinerlei Präjudiz führe


15. Juni 1695

Der Landvogt und die Oberbeamten der Reichsgrafschaft Vaduz und der Freiherrschaft Schellenberg erklären gegenüber der eingesetzten kaiserlichen Administration in Anbetracht der vom Schwäbischen Reichskreis angekündigten militärischen Zwangsvollstreckungen und zur Vermeidung weiterer diesbezüglicher Androhungen als Zeichen ihrer schuldigen Ehrerbietigkeit die Bereitschaft zur förmlichen Abrechnung und Verhandlung mit der Schwäbischen Kreiskasse über die von ihnen geschuldeten Abgaben unter der ihnen abgegebenen Versicherung, dass dies ihren überkommenen Rechten nicht zum Nachteil und zu keinerlei Präjudiz führe. [1]

______________

[1] Or. (A), GA S U101 – Pap. 1 Doppelblatt 36,8 / 30,8 cm, fol. 2r unbeschrieben – Siegel (Papier) der gräflich hohenemsischen Kanzlei in Vaduz auf fol. 1v aufgedrückt – Siegelbeschreibung und Abbildung siehe: Liesching / Vogt, Siegel. In: JBL 85 (1985) Nr. 259, S. 194 – Rückvermerk auf fol. 2v: Revers von einem kaÿserlichen administrations comisions oberambt der Graffschafft Vadutz undt Herrschafft Schellenberg gegen denen samentlichen underthanen gedachter Graff- undt Herrschafften Vadutz undt Schellenberg.
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive/Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 211, S. 149.