Die Landammänner, Gerichte und Untertanen der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg bitten Kaiser Leopold I., sich bei der eingesetzten kaiserlichen Administrationskommission dafür zu verwenden, sie hinsichtlich der in dem 1688 geschlossenen Vertrag gemachten Vereinbarungen bezüglich der von ihnen geschuldeten Abgaben und zu erbringenden Leistungen zu schützen und sie vor gerichtlich angeordneten Zwangsvollstreckungen zu bewahren, damit sie nicht zum grösseren Schaden ihrer Herrschaft in den vollständigen Ruin getrieben würden.


(ca. 1694)

Die Landammänner, Gerichte und Untertanen der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg bitten Kaiser Leopold I., sich bei der eingesetzten kaiserlichen Administrationskommission dafür zu verwenden, sie hinsichtlich der in dem 1688 geschlossenen Vertrag gemachten Vereinbarungen bezüglich der von ihnen geschuldeten Abgaben und zu erbringenden Leistungen zu schützen und sie vor gerichtlich angeordneten Zwangsvollstreckungen zu bewahren, damit sie nicht zum grösseren Schaden ihrer Herrschaft in den vollständigen Ruin getrieben würden. [1]

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[1] Abschr. (B), GA S U88 – Pap. 4 Doppelblatt 38 / 31,5 cm – fol. 1 (Deckblatt) unbeschr. – Rückvermerk auf fol. 8v: Ahn die Römisch kaÿserliche maÿestät allerunderthenigstes memorial. Landtammänner, gerichter und gesambter landtschafft der graff- und herrschafften Vadutz und Schellenberg.
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 199, S. 147.