Der Vertreter der kaiserlichen Administrationskommission Johann Jakob Moz setzt den Landammann, die Gerichte und Gemeinden der Herrschaften Vaduz und Schellenberg darüber in Kenntnis, dass der von der Kommission vorgeschlagene Verkauf oder eine Verpachtung der Alp Sücka zur Befriedigung der Gläubiger, insbesondere von Andreas Guler, und zur Verhinderung von drohenden Gerichtsprozessen, unumgänglich sei.


22. März 1694

Der Vertreter der kaiserlichen Administrationskommission Johann Jakob Moz setzt den Landammann, die Gerichte und Gemeinden der Herrschaften Vaduz und Schellenberg darüber in Kenntnis, dass der von der Kommission vorgeschlagene Verkauf oder eine Verpachtung der Alp Sücka zur Befriedigung der Gläubiger, insbesondere von Andreas Guler, und zur Verhinderung von drohenden Gerichtsprozessen, unumgänglich sei. [1] 

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[1] Abschr. (C), GA S U80f – fol. 10r-10v.
Eine weitere Abschrift findet sich unter GA S U83, vollständige Transkription siehe diese.