Jos. Rheinberger wird in den musikalischen Sachverständigen-Verein berufen.


Erlass des Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten:

München, den 10ten Mrz 1872.

 

Mit Allerhöchster Genehmigung ist Herr Joseph Rheinberger, k. Professor in München, inhaltlich der in beglaubigter Abschrift anliegenden Bekanntmachung vom 2. des Monats in den gemä1 § 31 und 49 des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und dramatischen Werken, dann der von dem Reichskanzleramte am 4. November 1871 erlassenen Instruktion (Bayerisches Regierungsblatt Seite 1921) gebildeten musikalischen Sachverständigenverein für Bayern, welcher seinen Sitz in München hat, als ordentliches Mitglied berufen worden.

Herr Adressat erhält hierüber zu seiner Legitimation gegenwärtige Ausfertigung mit der Eröffnung, dass der ernannte Vorstand des Vereins veranlasst wurde, die Constituirung des letzteren und insbesondere auch die erforderliche gerichtliche Verpflichtung der Mitglieder einzuleiten.

Auf Seiner Majestät des Königs allerhöchsten Befehl.
von Lutz.

Anlage:

BEKANNTMACHUNG.

Staatsministerium der Justiz
Und
Staatsministerium für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten.

Zum Vollzuge des /o.g./ Reichgesetzes /…/wird in Bezug auf die zu bildenden literarischen und musikalischen Sachverständigen-Vereine bestimmt, was folgt:

I.

Der literarische sowie der musikalische Sachverständigen- Verein haben ihren Sitz in München.

II.

Die vorgeschriebene gerichtliche Beeidigung der Mitglieder beider Vereine /…/ ist in öffentlicher Sitzung /... / vorzunehmen, /…/

III.

Jedem der beiden Vereine wird ein Siegel überwiesen, /…/

IV.

Die Leitung der Geschäfte des Vereins steht dem Vorsitzenden zu. /.../

V.

Berufen wurden:

A in den literarischen Sachverständigen-Verein:

1. als ordentliches Mitglied und Vorsitzender der kgl. Universitätsprofessor und Direktor der Hof- und Staatsbibliothek Dr. Karl Felix Halm in München,

2. als ordentliches Mitglied und Stellvertreter des Vorsitzenden der k. Universitätsprofessor Dr. Jul. W. von Plank in München,

3. als weitere ordentliche Mitglieder

a)      der k. Professor der Kupferstecherkunst an der Akademie der bildenden Künste Johann     
          Leonhard Raab in München,

b)      der Schriftsteller Paul Heyse in München,

c)      der Buchhändler Adolph Enke in Erlangen,

d)      der Buchhändler Rudolf Oldenbourg sen. in München,

e)      der Buchhändler Ernst Rohmer in Nördlingen;

4. als stellvertretende Mitglieder:

a)      der vormalige Advokat Dr. Max Joseph Ruhwandl in München,

b)      der Buchhändler Adolph Köllner in Nürnberg;

B in den musikalischen Sachverständigen-Verein:

1. als ordentliches Mitglied und Vorsitzender der k. Generalintendant Karl Freiherr von Perfall,

2. als ordentliches Mitglied und Stellvertreter des Vorsitzenden der k. Generalmusikdirektor Franz Lachner,

3. als weitere ordentliche Mitglieder:

a)      der k. Professor Joseph Rheinberger in München,

b)      der k. Hofkapellmeister Franz Wüllner in München,

c)      der Komponist Robert Freiherr von Hornstein in München,

d)      der Domcapellmeister Karl Kamerlander in Augsburg,

e)      der Musikalienhändler Wilhelm Schmid in München,

4. als stellvertretende Mitglieder:

a)      der k. Professor Dr. Georg Herzog in Erlangen,

b)      der Musikalienhändler Eduard Spitzweg in München."

______________