Frantz Wilderich von Menschengen protokolliert eine Eingabe von Anwalt Johann Dummer an Rupert von Bodman, in der sich die Untertanen beschweren, dass sie von den Gläubigern des Grafen beim Landgericht in Schwaben beklagt werden. Sie fordern, dass Jakob Hannibal endlich Güter vorkaufen müsse, um seine Schulden zu begleichen, oder dass ihnen erlaubt werde, die Abgaben an den Landesherrn bis auf weiteres nicht mehr zu entrichten und statt dessen die Schulden abzuzahlen.


6. August 1691

Protokoll betreffend die im Konflikt der Landammänner und Gerichte der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg mit den Grafen von Hohenems bezüglich der Schuldenrückzahlung an die Gläubiger durch deren Anwalt Johann Dummer vorgebrachte Bitte, entweder die Untertanen zur Bezahlung der Gläubiger anzuhalten oder die ratenweise Abzahlung der Schulden zu ermöglichen und so die Übergabe der verpfändeten Güter an die Gläubiger zu verhindern. [1]

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[1] Or. (A), GAS U65d – Pap. 1 Blatt 20,4 / 30,3 cm.