Anwalt Jakob Ernst Plöckner erklärt im Namen von Graf Jakob Hannibal von Hohenems, dass es zur Tilgung der Schulden von 50'000 Gulden und zur Befriedigung der Ansprüche von Maria Anna von Oppersdorff keine andere Möglichkeit gebe, als Teile des hohenemsischen Besitzes, der zum Fideikommiss gehört, zu verkaufen (namentlich den Meierhof, die Alp Sücke, Weingärten in Mauren und die Schupflehen). Der Kaiser gibt seine Zustimmung unter der Voraussetzung, dass Jakob Hannibal die Verkäufe und die Verwendung des Erlöses approbieren lässt und die Urkunden Rupert von Bodmann vorlegt.


1. Juli 1688

Protokoll betreffend die im Konflikt der Untertanen der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg mit Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems bezüglich der Unterhaltsbeiträge durch dessen Anwalt Jakob Ernst Plöckner vorgebrachte Erklärung über die Möglichkeit, durch den Verkauf von Herrschaftsgütern, insbesondere des Meierhofes, der Alp Sücka und der Weingärten zu Mauren, die Ansprüche von Maria Anna von Hohenems, Gräfin von Oppersdorff, abzugelten sowie ein Teil der aufgelaufenen Schulden zu begleichen. [1]

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[1] Or. (A), GA S U65c – Pap. 1 Blatt 20,6 / 31,7 cm.