Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems tut öffentlich kund, dass er seine Untertanen wegen der an ihn erfolgten Huldigung gegenüber jedermann schadlos halten wolle, namentlich gegenüber dem Kaiser und der Kemptischen Administrationskommission, der sie zuvor ein Versprechen abgegeben hatten.


Schloss Vaduz, 19. Juni 1686

Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems verspricht den Gerichten der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg, diese vor dem Kaiser, vor der Kemptischen Untersuchungskommission und vor jedermann zu verteidigen, der sie wegen des ihm abgelegten Treueides belangen würde, nachdem diese aufgrund ihres Gelöbnisses gegenüber der erwähnten Untersuchungskommission Bedenken hinsichtlich des ihm zu leistenden Huldigungseides äusserten. [1]

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[1] Or. (A), GAS U63b – Pap. 1 Doppelblatt 42 / 33 cm, fol. 2r unbeschr. – Signet (Lack, rot) von Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems auf fol. 1v aufgedrückt – Siegelbeschreibung und Abbildung siehe: Liesching / Vogt, Siegel. In: JBL 85 (1985) Nr. 36, S. 81f. – Rückvermerk: Hoch gräff- [liche] exelentz, herr graff Hanibaldt etc.
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 174, S. 142.