Die Untertanen bedanken sich bei Kaiser Leopold I. für die Einsetzung einer Untersuchungskommission unter Rupert von Bodman und bitten, dem Landgericht Rankweil zu gebieten, dass die strengen Exekutionen eingestellt werden, solange die Beschwerden gegen Graf Ferdinand Karl von Hohenems nicht erledigt sind.


24. Januar 1684

Im Namen der Untertanen der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg wird Kaiser Leopold I. (von den betreffenden Landammännern) gebeten, sich beim kaiserlichen Landgericht in Rankweil dahingehend zu verwenden, dass die ihnen im Zusammenhang mit ihrem Konflikt mit ihrer Herrschaft um ausstehende Kapital- und Zinszahlungen an die Kreditgeber in Graubünden angedrohten Strafmassnahmen solange zurückgestellt werden, bis ihre vorgebrachten Beschwerden gegen Ferdinand Karl Franz Graf von Hohenems von der eingesetzten kaiserlichen Untersuchungskommission unter der Leitung des Fürstabtes von Kempten (Rupert von Bodman) geprüft worden sind. [1]

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[1] Abschr. (B), GAS U57 – Pap. 1 Doppelblatt 41,5 / 32,5 cm – Rückvermerk:P[rae]s[enta]tum rh[eichshoff] rath 24. Jan[uar] 1684. An die Römisch kaÿserliche auch zø Hungarn und Böhaimb königliche maÿestät alleruntherthänigste anzeig und bitten pro clarissime decernendo rescripto inhibitorio an das kaÿserliche landtgericht zø Ranckweil nec non extensione rescripti c©sarei an des herrn abbten zø Kembden hochfürstliche gnaden pro ut intus petitum jm nahmen der gesambten hochbetrangten underthanen der graff- und herrschafft Vadutz und Schellenberg c[ontra] herrn graf Ferdinand Carl Franz grafen zø Hohen Embs und Vadutz sambt A et E1 et E2.
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 163, S. 137f.