Die Untertanen bitten den Anwalt Franz von Meyersheim an das Landgericht in Rankweil zu gelangen, damit dieses die Exekutionen aussetze, bis ihr Konflikt mit Ferdinand Karl Graf von Hohenems erledigt sei. Dies soll dem Abt von Kempten Rupert von Bodman mitgeteilt werden. Ulrich VI. de Mont, Bischof von Chur, unterstützt das Anliegen und die Bitte, die Kommission dem Grafen Ludwig II. von Sulz zu übertragen.


27. Januar 1684

Die Untertanen der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg ersuchen die in ihrem Konflikt mit Ferdinand Karl Graf von Hohenems vom Landgericht in Rankweil die gegen sie verhängte Strafe bis zur Erledigung der Angelegenheit aufzuschieben und dem Abt von Kempten (Rupert von Bodman) aufzutragen, für ihren Schutz vor jeglicher herrschaftlicher Gewalt besorgt zu sein, worin sie vom Bischof von Chur (Ulrich VI. de Mont) unterstützt werden, der das Begehren dem Grafen (Johann) Ludwig II. von Sulz vorzubringen bittet. [1]

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[1] Or. (A), GAS U58 – Pap. 1 Blatt 21,5 / 34 cm.
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 164, S. 138.