Der kaiserliche Notar Antonius Sonderegger trägt Ferdinand Graf von Hohenems eine Proposition der Untertanen vor, dieser möge zur Vermeidung der Exekution der Untertanen ein Darlehen von 12'700 Gulden an die Bündner Kreditgebern zurückzahlen, da er ihnen Schadloshaltung zugesagt habe. Dieser verlangt zuerst eine Abrechnung über die Verwendung der Gelder.


4. Dezember 1682

Auf Ersuchen der Landammänner der Grafschaft Vaduz und Herrschaft Schellenberg bringt der kaiserliche Notar Antonius Sonderegger von Rankweil im Haus des Gerichtsmannes Stoffel Walser in Schaan gegen Ferdinand (Karl Franz) Graf von Hohenems eine Beschwerde vor betreffend ein von diesen im Namen ihrer Untertanen für den Grafen von Bündner Kreditgebern aufgenommenes und dem Vaduzischen Rentamt zugestelltes Darlehen in der Höhe von 12'700 Gulden zur Bezahlung von Truppeneinquartierungs- und Verpflegungskosten, zu dessen Rückzahlung sowie zur Bezahlung der aufgelaufenen Zinsen sie von den Kreditgebern aufgefordert wurden. Sie bitten daher den Grafen, die ihnen von den Kreditgebern angedrohten Sanktionen zu verhindern, indem er sie gemäss Vertrag für ihr aufgenommenes Darlehen schadlos halte, dieser verlangt jedoch zuerst eine genaue Abrechnung bezüglich der Verwendung der aufenommenen Geldsumme. [1]

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[1] Or. (A), GA S U52 – Pap. 3 Doppelblätter schnurgeheftet, 43,2 / 33,2 cm – Siegel (Papiersiegel) und Notariatssignet von Antonius Sonderegger, Notar in Rankweil, auf fol. 4r aufgedrückt – Siegelbeschreibung und Abbildung siehe: Liesching / Vogt, Siegel. In: JBL 85 (1985) Nr. 229, S. 178 – fol. 1, 4v, 5, 6r unbeschrieben – Rückvermerk: Jnstrumentum mit Bleistift modern: 1682 4/12.
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 160, S. 137.