Ferdinand Karl Franz Graf von Hohenems bestätigt, dass die vom Schwäbischen Reichskreis auferlegten Einquartierungs- und Verpflegungskosten, die er gemäss Vertrag von 1614 zu übernehmen verpflichtet wäre, von den Untertanen übernommen wurden.


Schloss Vaduz, 15. April 1676

Ferdinand Karl Franz Graf von Hohenems bestätigt, dass die vom Schwäbischen Reichskreis auferlegten Einquartierungs- und Verpflegungskosten eines Starnbergischen Regimentes für sechs Monate, die er gemäss Vertrag vom 22. April 1614 zu übernehmen verpflichtet gewesen wäre, auf sein Ersuchen von den Untertanen seiner Grafschaft Vaduz und Herrschaft Schellenberg freiwillig übernommen wurden und dass daraus künftig für seine Untertanen keine diesbezügliche Verpflichtung abgeleitet werden könne. [1]

 

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[1] Or. (A), GAS U41 – Pap. 1 Doppelblatt 41,5 / 33,2 cm – Siegel (Papiersiegel) von Ferdinand Karl Franz Graf von Hohenems auf fol. 1v aufgedrückt – Siegelbeschreibung und Abbildung siehe: Liesching / Vogt, Siegel. In: JBL 85 (1985) Nr. 31, S. 79ff. – fol. 2r unbeschrieben – Rückvermerk: Revers-brieff. Regest: Vgl. Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 150, S. 135.