Karl Friederich Graf von Hohenems verlangt zur Finanzierung einer standesgemässen Erziehung der Kinder seines verstorbenen Bruders Franz Wilhelm I. die Entrichtung einer Steuer von 6 Kreuzern auf 100 Gulden. Diese Steuer wird dreimal erhoben - wer die ersten beiden Male zahlt, muss das dritte Mal nicht mehr zahlen.


Vaduz, 4. September 1671

 Nachdem die von Karl Friederich Graf von Hohenems als Vormund der Kinder seines verstorbenen Bruders Franz Wilhelm I. zu deren standesgemässen Erziehung erbetenen Steuern in der Höhe von 2'200 Gulden von der Grafschaft Vaduz und Herrschaft Schellenberg abgelehnt wurden, verlangt dieser die Entrichtung einer Vermögenssteuer von jeweils 6 Prozent, zahlbar an drei Terminen, wobei bei fristgerechter Einhaltung der ersten beiden Abgabeterminen auf die Eintreibung des letzten Steuerdrittels verzichtet wird. [1]

 

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[1] Abschr. (C), GAS U33 – Pap. 1 Doppelblatt 41,2 / 33,3 cm – Notariats-Signet und Siegel (Papiersiegel) des Feldkircher Hofschreibers und Notars Johann Baptista Tatt auf fol. 1v aufgedrückt – fol. 2r unbeschr. – Siegelbeschreibung und Abbildung siehe: Liesching / Vogt, Siegel. In: JBL 85 (1985) Nr. 227, S. 178 – Rückvermerk: Copia vidimata decreti.
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 141, S. 134.