In einem Streit zwischen Schaan und Vaduz als klagender und Buchs als beklagter Partei wird Buchs aufgefordert, ein widerrechtlich erstelltes Wuhr abzubrechen.


Schaan, 16. Mai 1658

Im Wuhrkonflikt zwischen den Gemeindeleuten von Schaan und Vaduz als klagende und denen der Gemeinde Buchs als angeklagte Partei wird diese in einem von der Gräflich- Hohenemsischen Kanzlei in Vaduz erlassenen Amtsspruch aufgefordert, den widerrechtlich erstellten Wuhrteil abzubrechen und an den verursachten Kosten den Klägern 90 Gulden zu bezahlen, schliesslich sollen sich die Konfliktparteien zur Verhinderung weiterer Streitigkeiten künftig über beabsichtigte Wuhrbauten gegenseitig orientieren. [1]

 

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[1] Abschr. (B), GAS U26 – Pap. 1 Doppelblatt 40,5 x 32,3 cm – Rückvermerk: Copia ambt-spruchß die strittige wuehrsachen betreffendt. Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 117, S. 130.