Ein Schiedsgericht unter dem Vorsitz von Landvogt Jörg Kräler entscheidet einen Nutzungsstreit am Triesenberg und hinter dem Kulm zwischen Vaduz und Schaan einerseits und Triesen andererseits.


1. Mai 1516

Nachdem ein von Graf Rudolf V. von Sulz mit Zustimmung der Konfliktparteien eingesetztes Schiedsgericht bestehend aus Hans Langenauer, Untervogt zu Neuburg, und Mathias Wagner von Ruggell als Vertreter der Gemeinden Vaduz und Schaan als klagende Partei, und Hans Gabathuler von Wartau und Hugo Knabenknecht von Eschen als Vertreter der Gemeinde Triesen als angeklagte Partei unter der Leitung von Hans Tschol, Ammann in der Herrschaft Blumenegg, an einem am 12. Januar 1515 in Heinrich Sattlers Haus in Vaduz abgehaltenen Gerichtstag den Konflikt betreffend Gebiete am Triesnerberg und hinter dem Kulm nicht zu schlichten vermochte, und auf dem neu angesetzten Gerichtstag der sulzische Landvogt in Vaduz, Jörg Kräler, erklärte, dass die sulzische Herrschaft das umstrittene Gebiet Wissfläcka als Jagdgebiet und im Falle der Not zur Köhlerei und Holznutzung für ihre Untertanen behalten habe und es daher dem Hans Tschol verboten werde, weiter in dieser Angelegenheit zu handeln, nimmt sich Graf Rudolf V. von Sulz der Sache selbst an. Den vorgeladenen Konfliktparteien erklärt er, dass er gnadenhalber und um Kosten zu sparen den Konfliktfall dem bereits eingesetzten Schiedsgericht zur Schlichtung übertrage unter der Bedingung, dass Landvogt Jörg Kräler seine Interessen in der Gerichtsverhandlung vertreten könne. Darauf entscheidet das erneut in Heinrich Sattlers Haus in Vaduz einberufene Schiedsgericht nach vergeblichem Vermittlungsversuch folgendermassen. Das Gebiet Wissfläcka hinter dem Kulm bleibt als Jagdgebiet und zur Holznutzung der sulzischen Herrschaft vorbehalten. Bezüglich des Viehweidegangs hinter dem Kulm gestehen sich Schaan, Vaduz und die sulzische Herrschaft das gegenseitige Nutzungsrecht zu, die damit nicht einverstandenen Triesner Vertreter haben sich dem Mehrheitsentscheid zu fügen. Bezüglich der Gebiete vor dem Kulm entscheidet Hans Tschol als Vorsitzender des Schiedsgerichts, nachdem sich die Vertreter der Konfliktparteien nicht einigen konnten, zugunsten der Triesner, denen die Nutzungsrechte und die Gerichtsbarkeit über diese Gebiete zugesprochen werden. Schliesslich wird vereinbart, dass die Gerichtskosten zwischen den Konfliktparteien geteilt werden. [1]

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[1] Or. (A1), GA S U8 – Pg. 58,5 / 42 cm – Plica 4,5 cm. – Siegel (Fragment) von Hans Tschol, Ammann der Herrschaft Blumenegg in Holzkapsel anhängend – Siegelbeschreibung und Abbildung siehe: Liesching / Vogt, Siegel. In: JBL 85 (1985) Nr. 206, S. 166 – Rückvermerk: Spruch brieff zwischen dem kilspel Schan unnd Trisen. Von anderer Hand aus späterer Zeit ergänzt: Beholzung hinter dem Gulmen. Weiterer Vermerk von anderer Hand aus späterer Zeit: Spruch brief zwischen dem kilchspihl Schaan und Vadutz gegen denen im dorff Drießen von Wisfleken hinderm grath deß Gulmen 1516. Nº9.
Or. (A2), LLA U46. Abschrift: (B), AlpA V U17.
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 33, S. 115.