Das "Liechtensteiner Vaterland" berichtet über die Aberkennung des deutschen Bürgerrechts von jüdischen Flüchtlingen


Kurzbericht über die 11. Verordnung [1] zum deutschen Reichsbürgergesetz [2] im "Liechtensteiner Vaterland" [3]

3.12.1941

Die Aberkennung des Bürgerrechtes für jüdische Flüchtlinge

Wie Nachrichten aus Deutschland zu entnehmen ist, verlieren jüdische Flüchtlinge allgemein die deutsche Reichsbürgerschaft, sofern sie sich ins Ausland geflüchtet haben oder es noch tun. Der in Deutschland liegende Vermögensanteil wird in diesem Falle konfisziert. Bekanntlich ist die Kolonie solcher Existenzen bei uns nicht klein. Was geschieht, wenn diese Flüchtlinge staatenlos werden? Werden sie nicht eine Belastung für unser Land? Es kann bei uns, wie man hört, über fünfzig Personen betreffen.

 

 

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[1] 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941, RGBl. I S. 722.  
[2] Reichsbürgergesetz vom 15.9.1935, RGBl. I S. 1146.
[3] L.Va., Nr. 97, 3.12.1941, S. 1. Vgl. L.Vo., 1941.11.29.