Die Priesterkonferenz beschliesst, gefallenen liechtensteinischen Kriegsfreiwilligen die Zeremonie des "Kreuzsteckens" weiterhin zu verweigern


Handschriftliches Protokoll der liechtensteinischen Priesterkonferenz im Kloster St. Elisabeth in Schaan, ungez. [1]

3.7.1944

Im Anschlusse an den lehrreichen und lebhaft vorgetragenen Vortrag [2] wurde der Antrag behandelt:

"Soll die Versammlung auf den Beschluss zurückkommen, dass Liechtensteinern, welche im Kampfe für eine auswärtige Macht fallen, die Cäremonie des "Kreuzsteckens" verweigert wird." [3]

Nach längerer Aussprache beschloss die Konferenz mit 8 gegen 1 Stimme: "Der Beschluss bleibt bestehen." [4]

 

 

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[1] LI LA PA 011, II. Protokollbuch der Priesterkonferenzen Liechtensteins (1942-1947), S. 83.
[2] Pater Emil Küng hielt einen Vortrag über die Arbeiterseelsorge.
[3] Auf dem Friedhof wurde für den Gefallenen, der auf dem Schlachtfeld geblieben war, ein Grabkreuz gesteckt. Damit war eine kirchliche Zeremonie verbunden. Das Priesterkapitel hatte schon im November 1942 beschlossen, das "Kreuzstecken" für liechtensteinische Kriegsfreiwillige zu verweigern.        
[4] Das "Kreuzstecken" für gefallene Deutsche, die ja zwangsweise eingerückt waren, war hingegen zulässig, vgl. z.B. L.Va., Nr. 23, 24.3.1943, S. 3 ("Kreuzsteckung für Roman Gerster † in Vaduz").