Die "Liechtensteiner Nachrichten" kritisieren die Regierungsmassnahme, oppositionellen Beamten politische Zurückhaltung zu empfehlen


Artikel in den "Liechtensteiner Nachrichten" [1]

24.2.1934

Politik und Staatsangestellte

Wie wir bestimmt vernehmen, hat die Regierung angeblich auf Anzeige wegen Betätigung von Staatsangestellten bei Parteien, die ausgesprochen regierungsoppositionellen Charakter tragen, ein Schreiben ergehen lassen. Darin wird den Beamten zur Pflicht gemacht, sich in politischer Beziehung, soweit es die Regierungsopposition betrifft, äusserst zurückzuhalten. Die Beamten werden darauf aufmerksam gemacht, dass sonst der Wert der Zusammenarbeit mit ihnen nicht mehr bestehen würde. Es müsste ihnen überlassen weren, den Staatsdienst zu verlassen. Hiezu darf wohl die Bemerkung gemacht werden, dass es auch Beamte und Staatsangestellte gibt, die sich nicht bei der regierungsoppositionellen Partei befinden und denen sehr wohl Mässigung zu empfehlen wäre, denn was schon dem einen gilt, sollte auch dem anderen gelten. Vielleicht könnte dadurch Zeit und Mühe eingespart werden.

Wie übrigens der Regierungserlaß mit der von der Verfassung garantierten Freiheit der politischen Betätigung, der freien Meinungsäusserung usw. übereinstimmt, darüber darf man berechtigte Zweifel haben. [2]

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[1] L.Na., Nr. 16, 24.02.1934, S. 2. Es handelt sich um das Presseorgan der "Christlich-sozialen Volkspartei".
[2] Siehe die Entgegnung hiezu im "Liechtensteiner Volksblatt" vom 27. Februar 1934 (L.Vo., 1934.02.27).