Brandis Eberhard von, Freiherr, Abt von Reichenau

Erstmals erw. 1328, † 29.9.1379 in Reichenau. Sohn von Mangold von Brandis und Margareta von Nellenburg. Ein illegitimer Sohn. 1328 als Konventuale des Klosters Reichenau erstmals erwähnt. 1343-1379 Abt des Klosters Reichenau. 1358 Dienstvertrag mit Herzog Rudolf von Österreich, durch den die Reichenau faktisch unter österreichische Landesherrschaft geriet. Aufgrund von wirtschaftlichen und finanziellen Probleme musste er seit Beginn seines Abbatiats Güter und Rechte des Klosters verpfänden oder verkaufen, 1367 musste er den Gläubigern den gesamten Klosterbesitz verpfänden, u.a. seinen Brüdern Heinrich von Brandis und Wolfhart I. 1365-1372 beteiligte er sich an der Fehde des Bischofs Heinrich und seiner Brüder mit der Stadt mit Konstanz. Kritisiert wurde er auch wegen seines illegitimen Sohns.

Lit.: HLS; Wikipedia; Bütler, Freiherren von Brandis, JBL 1911, S. 144 ff.


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